Amtliche Messungen
Was ist die Luftreinhalteverordnung?
Die Luftreinhalteverordnung regelt die Grenzwerte und die
Sanierungsfristen von Feuerungsanlagen für Öl- und Gasheizungen. Am 1. Januar 2005 wurde eine revidierte Verordnung in Kraft gesetzt. Aufgrund der Verschärfung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte wird Ihre Heizanlage unter Umständen sanierungspflichtig.
Wann ist meine Heizanlage betroffen?
Bis auf wenige Ausnahmen sind all jene Anlagen betroffen, die vor dem 1. Januar 1993 in Betrieb genommen wurden. Ihre Heizanlage wird bei
der nächsten Feuerungskontrolle überprüft. Falls sie die neu definierten Grenzwerte nicht einhält, erhalten Sie von der zuständigen Behörde eine Sanierungsverfügung mit Angabe der örtlich festgelegten Sanierungsfrist.
Grenzwerte für Stickoxide und Abgasverluste
ab 1. Januar 2005 gelten für Öl- und Gasfeuerungen mit Gebläsebrennern bis 1MW:
| Parameter |
Brennstoff: Heizöl Extraleicht |
Brennstoff: Erdgas |
Kohlenmonoxyd (CO) [mg/m³] |
80 |
100 |
| Stickoxide (NOx) angegeben als No2 [mg/m³] |
120 |
80 |
| Russzahl |
1 |
- |
| Abgasverlust bei einstufigem Betrieb |
7 % |
7 % |
Abgasverlust bei zweistufigem Betrieb
- erste Stufe
- zweite Stufe
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6 %
8%
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6 %
8%
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